| Eigentümer und Betreiber des Hauses ist der Verein „Behinderten-Wohnzentrum Aachen e.V.“. Der Verein ist ein Selbsthilfeverein, d.h. Behinderte helfen mit Rat und Tat anderen Behinderten.
Das Haus liegt am Stadtrand von Aachen im Stadtteil „Driescher Hof“. Ärzte, Apotheke und Einkaufsgelegenheiten sind nur wenige 100 Meter entfernt. Das Stadtzentrum kann mit dem Niederflurbus (rollstuhlgerecht) in ca. 15 Minuten erreicht werden. Die Auffahrt zur BAB A44 ist 2 km entfernt.
Der Verein stellt in diesem Haus 38 rollstuhlgerechte Wohnungen bereit.
Das Haus ist kein Heim, sondern ein Miethaus mit besonderen, auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern abgestimmten Einrichtungen. Jeder Mieter soll und muss ein eigenständiges und eigenverantwortliches Leben führen.
Die Bewohner des Hauses sind Mieter. Sie haben mit dem Verein selber nichts zu tun. Sie sind folglich auch nicht automatisch Mitglieder des Vereins.
Die Mitglieder des Vereins sind laut Vereinssatzung Vertreter von Selbsthilfeverbänden Körperbehinderter sowie interessierte Behinderte, die anderen Behinderten durch ihr Engagement im Verein helfen wollen.
Wer kann hier eine Wohnung beziehen?
Jeder Rollstuhlfahrer mit oder ohne Familie, der eigenständig leben will und kann ist herzlich willkommen.
Der Verein bietet 38 Wohnungen in drei Größen zur Vermietung an:
Single-Wohnung (58/60/61 qm) = 25 Wohnungen
Zwei-Personen-Wohnung (76/83 qm) = 9 Wohnungen
Großwohnung (107/108 qm) = 4 Wohnungen
Zur kostenlosen Nutzung durch die Mieter werden angeboten:
Gymnastik- und Therapieraum 8 x 12 m
Beheiztes Bewegungsbad (30 ° C, 8 x 4 m)
4 000 qm Gartenanlage mit Parkbänken und Grillplatz
Gemeinschaftsräume
Eine Tiefgarage mit 27 behindertengerecht gestalteten Abstellplätzen ist über die drei Aufzüge mit dem Haus verbunden. Ein separater Raum als Abstellraum für Elektrorollstühle und Laderaum für die Batterien der E-Stühle ist vorhanden.
Die pflegerische Versorgung erfolgt bei Bedarf rund um die Uhr durch die
im Haus befindliche Pflegestation der Johanniter.
Die sich im Hause befindenden Gastronomieräume (ehemaliges Restaurant „Stettiner Stuben“) werden von der KAB (Katholische Arbeitnehmer Bewegung) betrieben. Die KAB führt dort das „Café Miteinander“ als Stadtteiltreff. Jeden Sonnabend und bei Bedarf auch an anderen Tagen ist das Café geöffnet. Dies ermöglicht unkompliziert eine Kontaktaufnahme zwischen den Behinderten und Nichtbehinderten. Hier finden auch Diskussionsabende, Info-Veranstaltungen und TV-Übertragungen auf Großleinwand statt.
Neben den bereits erwähnten Besonderheiten des Hauses gibt es weitere
Einrichtungen, die das Leben der Rollstuhlfahrer erleichtern und absichern
sollen. Es gibt eine Notrufanlage, durch die jede Wohnung mit der Johanniter-Pflegestation verbunden
ist. Im Notfall ist in nur wenigen Minuten Hilfe in der Wohnung. Eine Feuermeldeanlage
und eine Notstromanlage sind für ein solches Haus selbstverständlich.
Der Verein unterhält ein Verwaltungsbüro im Hause. Hier werden alle immobilienbezogenen Arbeiten (Mietabrechnung, Gebäudemanagement) erledigt. Zudem wird den Bewohnern bei deren Korrespondenz, Anträgen und beim Ausfüllen von Formularen Hilfe gewährt.
Für die technische Betreuung von Immobilie und Gartenflächen beschäftigt der Verein eine Vollzeitkraft als Hausmeister.
Dieser Aufgabenkomplex stellt an den Verein eine Vielzahl von Anforderungen; besonders in finanzieller Hinsicht, die durch die Mieteinnahmen nicht gedeckt werden können und dürfen. Es gibt keine finanziellen Zuwendungen durch Stadt, Land oder Bund. Der Selbsthilfeverein muss sich ganz autark finanzieren.
Der Mietpreis richtet sich nach den Bestimmungen des sozialen Wohnungsbaus; er ist folglich eine Kostenmiete. Somit dürfen viele Kosten nicht in den Mietpreis eingerechnet werden (z.B. Bewegungsbad, Gemeinschaftseinrichtungen, Teile der Verwaltung etc.).
Der Verein ist gemäß Bescheinigung des Finanzamtes Aachen-Außenstadt vom 17.01.2003 (Steuernummer: 225/5901/0075) von der Körperschaftssteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
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